Die Terminvergabe
Viele, aber nicht alle Psychotherapeuten haben lange Wartelisten. Einen Termin zu bekommen ist nicht immer einfach – man kann Glück haben und noch in der Woche nach Kontaktaufnahme zu einem Erstgespräch kommen; teilweise existieren aber auch Wartelisten von bis zu einem halben Jahr und länger. Manche Therapeuten führen auch gar keine Wartelisten, sondern bieten den Interessenten an, „auf gut Glück“ immer mal wieder anrufen und so einen Platz zu bekommen, wenn ein Klient die Therapie beendet hat. Glücklicherweise sieht es nicht immer so düster aus: es lohnt sich, verschiedene Therapeuten anzurufen!
Der Anrufbeantworter
Viele Psychotherapeuten arbeiten alleine in einer eigenen Praxis. Sprechstundenhilfe, wie man sie aus ärztlichen Praxen kennt, sind eher in Gemeinschaftspraxen oder bei Ärztlichen Psychotherapeuten anzutreffen. Insofern heißt die erste Hürde, die es zu überwinden gilt: Auf den Anrufbeantworter sprechen! Wenn Dir das schwer fällt, könnte es Dir helfen, eine Liste mit den Punkten, die Du nennen möchtest, zu erstellen. Im Extremfall kannst Du Dir auch die Sätze, die Du sagen möchtest, vorher überlegen, sie aufschreiben und dann vorlesen – besser so als gar nicht anzurufen!
Vergiss auch nicht, Deine Nummer zu hinterlassen, denn nicht auf jedem Telefon wird auch der anrufende Anschluss angezeigt. Optimal wäre es, wenn Du auch die Zeiten angibst, zu denen Du erreichbar bist, um dem Therapeuten die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
5In der Regel wirst Du innerhalb von ein paar Stunden bis Tagen zurückgerufen und über Möglichkeiten eines Termins zum Erstgespräch informiert.
Das Erstgespräch
Hast Du einen Termin ergattern können, bietet sich Dir in der ersten Stunde die Gelegenheit, dem Therapeuten Dein Anliegen ausführlich zu schildern. Es wäre zweckmäßig, vorher eine kleine Gedächtnisstütze anzufertigen, z. B. in Form von einer Stichpunktliste, auf die Du in einer ruhigen Minute all das, was Dir zu Deiner Phobie einfällt, aufschreibst. Versuch dabei, Dich nicht nur auf die Phobie zu konzentrieren, sondern erwähne auch die Punkte, die Dich ebenfalls in Deinem Leben einschränken, selbst wenn das nicht unter das „Hauptanliegen“ Emetophobie fällt.
Im Erstgespräch hast Du auch die Möglichkeit, ein wenig zu prüfen, ob Du auf menschlicher Ebene mit dem Therapeuten klarkommst. Dies ist für den Erfolg der Therapie sehr wichtig! Zwar wird es selten eine perfekte Passung geben, so dass man sich auch nicht in einer Suche nach dem „Supertherapeuten“ verfangen sollte, aber die „Chemie“ muss schon stimmen.
Da in der ersten Stunde vermutlich sehr viele Eindrücke auf Dich einströmen werden, erwartet auch niemand, dass Du innerhalb der ersten Sitzung schon entscheiden kannst, ob du mit dem Therapeuten harmonierst. Insgesamt hast du fünf Termine lang Zeit, die sog. probatorischen Sitzungen.
Aber was bedeutet das eigentlich, „probatorisch“?
Probatorisch heißt „versuchsweise“ und damit erschließt sich auch der Zweck dieser Sitzungen: Es sind Testsitzungen, in denen Du den Therapeuten „ausprobieren“ kannst. Dabei kannst Du einen ersten Einblick darin erhalten, wie die Therapie ungefähr ablaufen würde, welche Methoden der Therapeut nutzt und auch, ob die menschliche Passung stimmt. Es ist auch möglich, die probatorischen Sitzungen bei unterschiedlichen Therapeuten wahrzunehmen, wenn Du z. B. mehrere in der engeren Auswahl hast.
Da Du Dich jedoch im Therapieantrag bereits auf eine Therapierichtung festlegen musstest, kannst Du die probatorischen Sitzungen nur bei Therapeuten mit der gewählten Ausrichtung wahrnehmen. Das gilt auch, wenn ein Therapeut zwei oder mehrere Therapiearten anbietet – hast Du eine Bewilligung für Verhaltenstherapie, darfst Du zwar bei einem anderen Therapeuten, der z. B. Verhaltenstherapie und Psychoanalyse anbietet, „Schnupperstunden“ nehmen, aber diese müssen dann verhaltenstherapeutisch basiert ablaufen und nicht psychoanalytisch.
Je nach Therapierichtung sind zwischen fünf und acht probatorische Sitzungen insgesamt möglich. Dabei werden die Stunden unabhängig davon, ob Du sie bei einem Therapeuten oder bei mehreren nutzt, gezählt.
Du kannst also alle fünf innerhalb einer einzigen Therapiepraxis wahrnehmen oder jeweils eine bei fünf verschiedenen Therapeuten. Du musst sie aber auch nicht wahrnehmen – stimmt die Passung zwischen Dir und dem Therapeuten gleich von Anfang an super und Du bist Dir sicher, dort therapiert werden zu wollen, kannst Du auch darauf verzichten und gleich „richtig“ in die Therapie einsteigen.
Der Therapieantrag
Nach dem Erstgespräch werden in der Regel ein oder mehrere Folgegespräche angeboten, in denen auch abgeklärt wird, ob eine Therapie generell sinnvoll ist und wenn ja, in welchem Umfang.
Dazu wird auf verschiedene Möglichkeiten der Diagnosestellung zurückgegriffen. Hast Du eine Diagnose erhalten, kannst (und solltest) Du einen Therapieantrag stellen. Vorher jedoch musst Du Dich zwischen den Therapierichtungen entscheiden – soll es eine Verhaltenstherapie sein, eine Psychoanalyse oder vielleicht eine systemische Therapie?
Falls Du Dir unschlüssig bist, vereinbare mehrere Erstgespräche bei Therapeuten unterschiedlicher Richtungen. Nur so kannst Du einen kleinen Einblick bekommen, was Dir am meisten liegt. Hast Du Dich einmal entschieden und hat der Therapeut noch Plätze frei, geschieht die Antragstellung recht unkompliziert: Ein Psychologischer Psychotherapeut schreibt ein Formular für Deinen Hausarzt, in dem er die (vermutete oder erstellte) Diagnose aufführt und um Ausschluss von körperlichen Störungen, die für die von Dir geschilderten Symptomen verantwortlich sein könnten, bittet. Dies betrifft Phobien weniger als z. B. Depressionen, die oft auch auf organischen Ursachen basieren können, muss aber auch in diesem Fall abgeklärt werden. Dieses Formular bringst Du dann zum Hausarzt und lässt Dich durchchecken – ist organisch alles in Ordnung, gibt der Hausarzt sein Okay, und der Antrag kann an die Krankenkasse geschickt werden.
Möchtest Du die Therapie bei einem Ärztlichen Psychotherapeuten durchführen, kann dieser auch die medizinische Untersuchung selbst vornehmen und der Gang zum Hausarzt entfällt.
Je nach Vorgeschichte dauert es nun ein paar Wochen bis Deine Therapie bewilligt wird. Wenn Du in der letzten Zeit keine Therapie in Anspruch genommen oder abgebrochen hast, ist die Bewilligung eigentlich der Regelfall.
Im Bewilligungsschreiben wird Dir auch mitgeteilt, wie viele Stunden Dir gewährt werden.
Die Ausfallgebühr
Ein leidiges, aber leider wichtiges Thema ist die Frage was passiert, wenn Du eine Therapiestunde mal nicht wahrnehmen kannst.
Jeder Therapeut hat da eine eigene Richtlinie. Üblicherweise können Termine bis zu 48 Stunden (oft auch 24 Stunden) vor Beginn von Dir abgesagt werden, unabhängig vom Grund der Absage.
Ist eine Absage in dieser Zeit vor dem Termin nicht möglich, kann es sein, dass Du die Kosten der Stunde selbst tragen musst. Dies gilt auch für nachgewiesene Krankheit. Die Therapeuten verpflichten sich, ihr Bestes zu tun, um einen anderen Patienten in die so entstandene Lücke im Zeitplan zu „schieben“, gelingt ihnen das nicht, dürfen sie Dir die Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
Diese kann, je nach Therapeut und veranschlagter Dauer der Sitzung, zwischen 25€ und 85€ kosten. Dies sind die relativ gängigen Kosten; Abweichungen sind jedoch möglich.
Kläre in jedem Fall, wie Dein Therapeut vorgeht, bevor es im Zweifelsfall dazu kommt und Du böse überrascht wirst. Je nach Kulanz sind auch Ratenzahlungen möglich, so dass eine Therapie nicht an der Ausfallgebühr scheitern soll.
Erfahrungsgemäß sind Therapeuten keine Unmenschen und wenn du nicht regelmäßig kurzfristig absagst, in der Regel entgegenkommend.